AGB

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AGB Fit Spot UG

  1. Die Entrichtung der vereinbarten Entgelte berechtigt das Mitglied zur Mitbenutzung der Trainingsanlage, sowie zur Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und der gewählten Zusatzleistungen.
  2. Das Mitglied bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe seines Mitgliedsbeitrages.
  3. Die Gebühr des Einsteigerpaketes wird bei Abschluss des Vertrages sofort fällig.
  4. Dem Mitglied wird gestattet, den Gesamtbeitrag in wöchentlichen Teilbeträgen zu zahlen.
  5. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 9 Wochenbeiträgen in Verzug, können sämtliche Zahlungsverpflichtungen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende zur sofortigen Zahlung gestellt werden.
  6. Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, um welche sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
  7. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
  8. Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fitness Land zurückzuführen.
  9. Eine Haftung des Fitness Land für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  10. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Fitness Land unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.
  11. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der wöchentliche Beitrag entsprechend.
  12. Für den Fall, dass die Fitness Land GmbH ihre Tätigkeit in neuen Räumlichkeiten aufnimmt, die in einem Umfeld von 5 km zum bisherigen Standort liegen, besteht grundsätzlich kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dies gilt nicht, wenn das Erreichen der neuen Räumlichkeiten für das Mitglied mit einer unzumutbaren Härte verbunden ist.

Der Nachweis der unzumutbaren Härte obliegt dem Mitglied.  Ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug wird laut BGH-Urteil (XII ZR 62/15) nicht gewährt.

  1. Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollte eine der vorstehenden Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
  3. Das Mitglied erklärt sich durch seine Unterschrift auf dem Vertragsformular damit einverstanden, dass die Fit Spot UG seine Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung erhebt, speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.